Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2024, 12:30 Uhr

FTI, der drittgrößte Reiseveranstalter in Deutschland, hat am 03. Juni 2024 Insolvenz gemeldet und verkündet am 14. Juni 2024 endgültig, dass alle gebuchten Reisen nun storniert werden. Es gibt jedoch auch gute Neuigkeiten für alle, die einen Nur-Linienflug mit FTI gebucht haben. Was die Insolvenz der FTI Touristik GmbH für euch bedeutet, wer euch u.a. vor Ort weiterhelfen kann sowie alle weiteren, wichtigen Informationen haben wir für euch auf dieser Seite zusammengefasst.

+++ Update: FTI-Kunden bekommen im Herbst ihr Geld zurück +++

Erfreuliche Nachrichten für alle Reisenden, die ihre Pauschalreise mit FTI gebucht haben: Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) gibt bekannt, dass Reisende mit einer Rückzahlung der Reisekosten im Herbst rechnen können. Einen genauen Termin gibt es jedoch weiterhin nicht. Der DRSF verspricht, sich aktiv bei allen Anspruchsberechtigten, bei denen sie über alle erforderlichen Kontaktdaten verfügen, zu melden. Welche Informationen von euch benötigt werden und wo ihr euch melden könnt, erfahrt ihr hier.

Sobald uns mehr Details vorliegen, werden wir euch in diesem Artikel informieren. Alle weiteren Informationen rund um die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI findet ihr weiter unten.

❗️ Wichtiger Hinweis: FTI warnt vor Betrugsversuchen per SMS und E-Mail! Bitte prüft genau, wer der Absender ist und gebt auf keinen Fall eure Bankdaten weiter! 

Die FTI Group ist einer der führenden deutschen Reiseveranstalter und der drittgrößte in Europa.

Ausschließlich für Kunden, die bei Urlaubsguru ihre Reise mit FTI gebucht haben, haben wir die Urlaubsguru FTI Helpline eingerichtet. Ihr könnt euch mit euren Fragen also jederzeit unter folgender Nummer an uns wenden: +49 2301 94580 660.

Als Reiseveranstalter bietet die FTI ein breites Spektrum an Pauschalreisen, Hotels und Mietwagen.

Zu den Marken der FTI Group gehören FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra sowie DriveFTI, Cars and Camper und Meeting Point Rent-a-Car. Was geplante und laufende Reisen betrifft​, erfahrt ihr im Folgenden.

Das Wichtigste im Überblick (Stand: 16. Juli 2024, 12:30Uhr)

Was ist passiert? FTI, der drittgrößte Reiseveranstalter in Deutschland, hat am 03. Juni 2024 Insolvenz angemeldet.

Wer ist betroffen? Betroffen sind die FTI Touristik in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die 5vorFlug GmbH in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH, die Flight Trading GmbH sowie die Autovermittlungen DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Am 10. Juni 2024 meldet auch der französische Veranstalter FTI Voyages S.A.S. Insolvenz an. Buchungen über den französischen Veranstalters FTI Voyages S.A.S fallen unter den Absicherungsschutz der Association Professionelle de Solidarité du Tourisme (APST).

❗️Wichtiger Hinweis von FTI (Stand 14. Juni 2024): „Leider sind wir gezwungen, alle gebuchten Pauschalreisen zu stornieren.“, teilte die FTI Touristik GmbH am 14. Juni 2024 mit. 

Was passiert mit meiner Buchung?

Pauschalreisen:

  • Alle über FTI, BigXtra oder 5vorFlug gebuchten Pauschalreisen und Einzelbuchungen wurden bereits oder werden in den kommenden Tagen von FTI storniert. Für gebuchte Pauschalreisen über FTI, BigXtra oder 5vorFlug greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF).
  • Hinweis: Pauschalreisen mit inkludiertem Camper sowie Rundreisen sind grundsätzlich als Pauschalreisen zu bewerten und daher vom Deutschen Reisesicherungsfonds abgedeckt. Hinweis: Noch in Prüfung ist die Erstattung von Linienflügen in Verbindung mit weiteren Einzelleistungen. FTI arbeitet mit Hochdruck an Klärung für ihre Kunden.

Einzelleistungen:

  • Alle Mietwagenbuchungen der Marke DriveFTI und Cars & Camper, über FTI Touristik, 5vorFlug oder BigXtra Touristik gebuchte Nur-Hotel-Leistungen sowie über FTI Touristik, 5vorFlug, BigXtra Touristik oder Meeting Point International gebuchte Transfers und Ausflüge im Zielgebiet fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz und sind somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Auch 
  • Nur-Linienflüge, deren Flugtickets bereits ausgestellt wurden, können durchgeführt werden – die Tickets behalten Gültigkeit.
    • ❗️ Wichtiges Update & gute Nachrichten: Alle Buchungen von Nur-Linienflügen mit Abreise ab dem 8. Juli 2024, die von FTI bereits an die Airlines bezahlt sind, wurden darüber informiert, dass die Reise stattfinden kann. Dies gilt nur für Direktinkasso und Agenturinkasso Vorgänge. Wenn ihr eure Reise nicht mehr wünscht, sendet eine E-Mail an flight-solution@fti.de, dann wird eure die Buchung storniert.
  • Hinweis: Camper-Buchungen als Einzelleistung sowie Linienflüge in Verbindung mit weiteren Einzelleistungen sind aktuell laut FTI in Prüfung.

Ich bin am Zielort – welche Veranstalter können mir vor Ort weiterhelfen? 

Vor Ort helfen aktuell die Reiseveranstalter DERTOUR, TUI und SLR (Schauinsland Reisen). Seid ihr betroffen und befindet euch aktuell am Zielort in einer der folgenden Destinationen, wendet euch an den zuständigen Reiseveranstalter für eurer Urlaubsziel.

  • Ägypten ➝ DERTOUR
  • Bulgarien ➝ Schauinsland Reisen
  • DomRep ➝ TUI
  • Griechenland ➝ TUI
  • Kuba ➝ TUI
  • Malediven ➝ TUI
  • Marokko ➝ Chamäleon Reisen
  • Mexiko ➝ TUI
  • Oman ➝ Chamäleon Reisen
  • Portugal ➝ Schauinsland Reisen
  • Spanien (Balearen) ➝ TUI
  • Spanien (Festland) ➝ Schauinsland Reisen
  • Spanien (Kanarische Inseln) ➝ DERTOUR
  • Sri Lanka ➝ DERTOUR
  • Thailand ➝ DERTOUR
  • Türkei ➝ DERTOUR
  • Tunesien ➝ Coral Travel/Ferien Touristik
  • Vereinigte Arabische Emirate ➝ DERTOUR

Ich habe mit FTI gebucht und eine Anzahlung getätigt – was passiert mit meiner Restzahlung? 

Nach den neuesten Informationen von FTI vom 12. Juni 2024 verzichten die zur FTI Touristik GmbH gehörigen Veranstaltermarken FTI, Big Xtra und 5vorFlug bei bereits gebuchten Reisen vorerst auf die Restzahlungen. Für euch bedeutet das, dass ihr ihr weder ein neues Limit hinter eurer Kreditkarte einräumen müsst, um automatische Abbuchungen zu verhindern, noch müsst ihr fürchten, von FTI eine Zahlungsaufforderung zu erhalten.

❗️ Wichtiger Hinweis: Dies gilt vorerst für alle Reisen ab dem 6. Juli mit einer Abreise bis einschließlich 5. Juli 2024. Noch hat die FTI nicht offiziell mitgeteilt, ob dies alle gebuchten Leistungen betrifft. Die FTI teilt außerdem mit: „Mit einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ist frühestens im September 2024 zu rechnen.“ Für alle Betroffenen bedeutet es, dass es mit den ersten Rückzahlungen erst nach der Verfahrenseröffnung zu rechnen ist.

Mein Urlaub wurde storniert – welche Veranstalter bieten eine gute Alternative mit flexibler Stornierung an? 

Einige Reiseveranstalter bemühen sich, betroffene Reisende zu unterstürzen und bieten aktuell attraktive Angebote mit Sonderkonditionen an. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Vor Ort helfen aktuell die Reiseveranstalter DERTOUR, TUI und SLR (Schauinsland Reisen). Seid ihr betroffen und befindet euch aktuell am Zielort, fragt in eurem Hotel nach einem der o.g. Veranstalter und wendet euch direkt an sie.

Bei neuen Buchungen mit einer Abreise bis zum 31. Oktober verzichtet der Veranstalter auf die Anzahlung – buchbar bis zum 30. Juni 2024. Der Komplett-Reisepreis wird dann zum jeweiligen Restzahlungstermin fällig.
Für alle neuen Buchungen verzichtet der Veranstalter auf die Anzahlung. Für weitere Infos hier weiterlesen. Nach eigenen Angaben bemüht sich der Veranstalter bei von der FTI-Insolvenz betroffenen Reisenden, den ursprünglichen Preis der über FTI gebuchten Reise zu bestätigen.
Der Veranstalter bietet an, die ausstehenden Kunden-Rückzahlungen vom DRSF bei der Buchung einer neuen Reise über ANEX anrechnen zu lassen. Hierzu muss ein Formular ausgefüllt werden, anhand dessen eine Gutschrift für eine gültige Buchung über ANEX erfolgt. Der Zahlungsnachweis der neu gebuchten Reise sollte schnellstmöglich nach der Buchung eingereicht werden. Für die Kontaktaufnahme nutzt bitte folgende E-Mail-Adresse: abtretung@anextour.de. Wichtig: ANEX übernimmt die Forderung an den DRSF ausschließlich bei Pauschalreisen. Einzelleistungen sind über den DRSF nicht abgesichert. Außerdem verspricht der Veranstalter Matching-Preise bei 320 Hotels in der Türkei. Das bedeutet, dass ihr euer Wunschhotel zu den gleichen, von euch bereits über FTI gebuchten Konditionen mit ANEX buchen könnt und den gleichen Preis erhaltet, den ihr zum Zeitpunkt eurer Buchung gezahlt habt.
Zum einen bietet der Veranstalter stark reduzierte Storno-Bedingungen bei einer neuen Buchung bis zum 30. Juni 2024 an. Zum anderen verzichtet Schauinsland bei allen neuen Buchungen auf die Anzahlung. Außerdem engagiert sich der Veranstalter, Urlaubern auf dem Festland in Spanien und Portugal sowie in Bulgarien und auf Sansibar vor Ort zu helfen.
Alle Betroffenen, die im Zeitraum zwischen dem 6. und 17. Juni 2024 eine Buchung mit Abreise bis zum 31. Oktober 2024 für eines der folgenden Urlaubsziele – Ägypten, Griechenland, Kanaren, Mallorca, Türkei und Tunesien – tätigen, profitieren von einer kostenfreien Stornierung bis 3 Tage vor Reiseantritt, falls die ursprünglich gebuchte FTI-Reise stattfinden sollte. Darüber hinaus versprechen die Veranstalter, Flug- und Hotelkontingente kontinuierlich aufzustocken.
Alle Pauschalreisen mit Abreise bis zum 15. Juli 2024 können auf Option gebucht werden. Für Neubuchende bedeutet das, dass die Reise unproblematisch bis zu 4 Tage vor Abreise storniert werden kann. Darüber hinaus können alle neuen Buchungen mit Abreise bis zum 31. Oktober 2024 auch nach dem o.g. Zeitpunkt bis zu 28 Tage vor Abreise kostenlos storniert werden.
Der Veranstalter teilt mit, dass bei allen Buchungen bis zum 30. Juni 2024 für Reisen bis zum 31. Oktober 2024 keine Anzahlung mehr erforderlich ist. Zudem schnürt TUI exklusive Angebote für Betroffene und verspricht allen anderen Reisenden weitere attraktive Aktionen über den Sommer.
Der Veranstalter bietet eine „Buchung mit integrierter Matchinganfrage“ bei einer ganzen Reihe von top Hotels in der Türkei für abgesagte FTI-Buchungen mit Abreisedatum ab dem 15. Juni 2024 an.
Der Veranstalter bietet verlängerte Optionsbuchungen für Neubuchungen bis 30 tage vor Reisebeginn an. Alle Vtours-Angebote haben nun automatisch statt 3 Tage eine kostenfreie Stornomöglichkeit von 7 Tagen.

Hinweis: Alle aufgezählten Veranstalter mit ihren aktuellen Sonderkonditionen sind über unsere Hotel- und Pauschatreisesuche buchbar.

Kann ich meine Reise noch stornieren? Die Reservierungs-Hotline der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH wurde vorübergehend abgeschaltet. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die gebuchte Reise bei diesen Veranstaltern zu stornieren – weder über Urlaubsguru noch über FTI selbst. Das gilt auch für Mietwagen-Buchungen und Verträge mit Flex-Option.

❗️ Wichtiger Hinweis: Nach neuesten Informationen vom 13. Juni 2024 ist eine Stornierung über FTI weiterhin nicht möglich. Wir raten euch davon ab, eure gebuchte Reise zu stornieren. Andernfalls riskiert ihr, dass die gezahlten Leistungen nicht vom DRSF zurückerstattet werden.

An wen kann ich mich wenden? Ihr könnt FTI über die kostenlose Notfallnummer +49 (0) 89 / 710 45 14 98 erreichen. Darüber hinaus findet ihr in euren Reiseunterlagen eine Notfallnummer, die ihr ebenfalls zur Kontaktaufnahme mit FTI nutzen könnt. Alle Informationen zur Insolvenzanmeldung sowie der aktuellen Lage findet ihr auf der offiziellen Website der FTI Group.

Für Fragen und Probleme bei Pauschalreisen, die durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert sind, wendet euch direkt an das DRSF Call Center: Aufgrund der vielen Anrufe wurde das Personal dort aufgestockt und ist rund um die Uhr unter der Nummer +49 (0)30 78954770 zu erreichen.

Helpline für Urlaubsguru-Kunden: Darüber hinaus haben wir ausschließlich für Kunden, die bei Urlaubsguru ihre Reise mit FTI gebucht haben, haben wir die Urlaubsguru FTI Helpline eingerichtet. Ihr könnt euch mit euren Fragen also auch jederzeit unter folgender Nummer an uns wenden: +49 2301 94580 660.

Was mache ich, wenn meine Reise storniert wurde?

Wendet euch an unseren Kundenservice unter der E-Mail-Adresse service@urlaubsguru.at oder unter der Telefonnummer +43 138 523 97. Unser Expertenteam bemüht sich, schnellstmöglich ein vergleichbares Alternativangebot für euch rauszusuchen, sodass ihr euren wohlverdienten Urlaub trotz der aktuellen Situation wahrnehmen könnt.

FAQs – Die aktuell wichtigsten Fragen & Antworten zur FTI-Insolvenz

Zukünftige Reisen

Reisende vor Ort

Allgemeine Fragen

Zukünftig geplante Reisen

Habt ihr eine Pauschalreise oder eine andere Reisedienstleistung gebucht, erklärt sich die FTI Group nach den neusten Informationen vom 14. Juni 2024 als gezwungen, alle Pauschalreisen bzw. touristischen Einzelleistungen zu stornieren.

Pauschalreisen

Handelt es sich bei eurer Buchung um eine Pauschalreise, so greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags sorgt der DRSF dafür, dass die geleisteten Zahlungen erstattet werden. DRFS wird sich hierzu mit den Kunden in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet sowie übertragen wurden.

Andere touristische Einzelleistung

Handelt es sich bei eurer Buchung um eine andere touristische Einzelleistung, wie z.B. nur Hotelübernachtungen, nur Transfers, nur Flüge oder ähnliches, fallen leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DRSF abgesichert.

Urlaubsguru-Tipp: Wir verstehen eure Enttäuschung, wenn eure Reise von der FTI Group nicht durchgeführt werden sollte, und möchten euch nach Kräften dabei helfen, eine Alternativlösung für euren bevorstehenden Urlaub zu finden. Wenn ihr bereits auf der Suche nach passenden Angeboten seid, um eure Reise kurzfristig neu zu buchen, dann wendet euch an unseren Kundenservice unter der E-Mail-Adresse service@urlaubsguru.at oder unter der Telefonnummer +43 138 523 97. Unser Expertenteam bemüht sich, schnellstmöglich ein vergleichbares Alternativangebot für euch rauszusuchen, sodass ihr euren wohlverdienten Urlaub trotz der aktuellen Situation wahrnehmen könnt.

Wichtiger Hinweis: Die FTI bittet an dieser Stelle darum, von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.

Soll ich meine Reise jetzt noch kostenlos stornieren?

Wir empfehlen euch erst einmal abzuwarten und Ruhe zu bewahren. Der DRSF wird sich bei euch melden, sobald ihm alle notwendigen Informationen vorliegen.

Wichtiger Hinweis: Die Reservierungs-Hotline der FTI wurde vorübergehend abgeschaltet. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, die gebuchte Reise zu stornieren.

Ich befinde mich schon am Zielort – was soll ich tun?

In eurem Fall greift der gesetzlich verankerte Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). In Zusammenarbeit mit dem DRSF bemüht sich die FTI Group, euch eure Reise wie geplant zu Ende führen zu lassen. Wo dies nicht möglich ist, wird für euch eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert werden. In Abstimmung der FTI mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werdet ihr in diesem Fall direkt kontaktiert. Informationen dazu findet ihr auch auf der offiziellen Website des DRSF.

Hier könnt ihr euch eine Kostenübernahmeerklärung herunterladen und im Hotel vorzeigen. Diese gilt für alle Pauschalreisen vor Ort (mit Rückreise bis zum 30.06.) und ohne Beschränkung auf einen Betrag:

Unser Tipp: Habt ihr zusätzlich zu eurer Buchung eine Reiseversicherung abgeschlossen, empfehlen wir euch, bei Unklarheiten euch zusätzlich an euren eigenen Reiseversicherer zu wenden.

Ich befinde mich am Zielort und der Hotelier verlangt eine Bezahlung vor Ort – was soll ich tun?

Rein rechtlich betrachtet, kann das Hotel euer Geld nicht verlangen. Leider machen das gerade sehr viele Hotels, da sie damals bei der Thomas-Cook-Insolvenz auf den Kosten sitzen geblieben sind. Wir raten euch:

  1. Schritt: Kontakt zu FTI über Notfallnummer aufnehmen. (+49 89 710 45 14 98)
  2. Schritt: Ruhe bewahren und eventuell auch die Reiseleitung eines anderen Veranstalters im Hotel um Hilfe bitten.
  3. Eine weitere Möglichkeit ist es, über die Website des BMEIA auf die jeweiligen Seiten der österreichischen Auslandsvertretungen zu gelangen.

Im Notfall raten wir euch dazu, wenn möglich, die Hotelkosten vor Ort zu zahlen. Lasst euch in jedem Fall die Rechnung geben, damit ihr durch den DRSF abgesichert seid! Der DRSF wird sich mit euch in Verbindung setzen und euch darüber informieren, wie es weitergeht. In jedem Fall werdet ihr sicher nach Hause gebracht werden!

Aktuell im Zielgebiet und der Flug-Check-in funktioniert nicht

Seid ihr aktuell bereits im Urlaub und der Flug-Check-in funktioniert nicht? Dann fragt ihr euch mit Sicherheit, ob ihr jetzt einen neuen Flug buchen müsst und ob ihr das Geld zurück bekommt.

Das hängt stark davon ab, in welchem Land ihr euch aktuell befindet. Für die Ziele Türkei, Ägypten, Thailand, Sri Lanka, die Vereinigte Arabische Emirate, Panama und die Kanaren springt nach aktuellen Angaben der Reiseanbieter Dertour ein. Solltet ihr euch also in einem dieser Länder befinden, bitten wir euch, Dertour direkt zu kontaktieren. Ansonsten versucht bitte, FTI über die kostenlose Notfallnummer zu kontaktieren. Solltet ihr euch letztendlich dafür entscheiden, den Flug neu zu buchen, bewahrt bitte unbedingt die Rechnung auf, so dass ihr anschließend ggf. eine Erstattung beantragen könnt.

Bekomme ich mein Geld zurück und wie geht es weiter?

Ihr habt euren bevorstehenden Urlaub mit FTI gebucht und fragt euch: Bekomme ich mein Geld zurück und wie geht es weiter?

Nach der Insolvenz von Thomas Cook im Jahr 2019 und auch als Folge der Corona-Krise gibt es nun eine Lösung für alle Reisende, die aufgrund von Fremdeinflüssen ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Am 1. Juli 2021 ist das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) in Kraft getreten. Dieses besagt, dass sich Reiseanbieter mit einem Umsatz ab 10 Mio. Euro bei einem zentralen Reisesicherungsfonds für den Insolvenzfall absichern müssen. Der Fonds soll alle Ansprüche der Reisenden erfüllen, auch wenn der größte und ein mittlerer Reiseanbieter gleichzeitig pleitegehen.

Für euch bedeutet das: Alle Pauschalreisen wurden bereits oder werden in den kommenden Tagen von FTI storniert. Der Reisepreis ist aber für alle Pauschalreisen der FTI beim Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert und wird euch erstattet. Dies gilt auch, wenn bisher nur eine Anzahlung getätigt wurde. Der DRFS wird sich dazu mit euch in Verbindung setzen, sobald er die nötigen Daten erhalten hat.

Wichtiger Hinweis: Die FTI bittet an dieser Stelle darum, von kurzfristigen Anfragen nach Erstattungen abzusehen, da diese erst in den nächsten Tagen und Wochen organisiert werden können.

Es steht noch eine Restzahlung per Lastschrift aus – was soll ich tun? Abbuchung blockieren lassen?

Wir würden euch nicht empfehlen, die Abbuchung der Reise durch eure Bank blockieren zu lassen.

Wie ist das mit Autovermietung? Ich habe ein Auto über eine Gesellschaft der FTI gebucht

Einzelleistungen fallen leider nicht unter die Absicherung des DRSF. Dazu gehört unter anderem auch die Mietwagenbuchung über DriveFTI, Cars and Camper oder Meeting Point Rent-a-Car. Die FTI prüft derzeit, ob Kunden die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können und wird sich in Kürze bei euch direkt melden.

Welche Reiseveranstalter gehören zur FTI Group und welche sind von der Insolvenz betroffen?

Von der Insolvenz der FTI sind die FTI Touristik GmbH in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden sowie die weiteren Pauschalreiseveranstalter 5vorFlug und BigXtra GmbH betroffen. Darüber hinaus ist Autoanmietung über DriveFTI, Cars and Camper  sowie Meeting Point Rent-a-Car von der Insolvenz des Veranstalters betroffen.

Nicht von der Insolvenz betroffen sind sonnenklar.tv und WINDROSE sowie gebuchte Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …), wo die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist.

Ist meine Reise/ meine Buchung von der Insolvenz der FTI betroffen?

Die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI betrifft generell alle gebuchten Reisen, die über die FTI Touristik in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die 5vorFlug GmbH, die BigXtra Touristik GmbH sowie Buchungen für eine Autoanmietung über die Marke DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car.

Betroffen sind alle gebuchten Leistungen der o.g. Veranstalter, wenn sie über gängige Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Urlaubsguru, Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck, etc. oder auf den FTI-eigenen Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, …) gebucht wurden.

Wichtiger Hinweis: Nicht betroffen sind bei Drittanbietern (anderen Reiseveranstaltern) gebuchte Leistungen (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik sowie sonnenklar.tv gebucht worden sind.

Kunden, die ausschließlich eine Kreuzfahrt bei der BigXtra Touristik GmbH gebucht haben, werden individuell informiert, wenn diese durchgeführt werden kann.

Ich habe meine Reise mit FTI über Urlaubsguru gebucht

Urlaubsguru agiert als Reisevermittler. Habt ihr euren Urlaub über eine unserer Websites gebucht, die von einem der Reiseveranstalter der FTI Group durchgeführt wird, bitte wendet euch also im besten Fall direkt an die Kontaktstelle der FTI. Auf diesem Weg verkürzt ihr die Kontaktaufnahme und euch kann so schnell wie möglich geholfen werden.

Wir geben in dieser besonderen Situation unser bestes, euch stets mit den neuesten Informationen zu versorgen und euch zur Seite zu stehen.

Kommt ihr also nicht weiter und benötigt Hilfe von uns, dann erreicht ihr unser Customer Care-Team täglich 8 bis 22 Uhr unter:

Bitte beachtet, dass uns aktuell – ähnlich wie die Kontaktstelle der FTI – viele Anrufe erreichen. Somit erhöht sich die Wartezeit am Telefon. Unser Kundenservice bemüht sich, schnellstmöglich Abhilfe zu leisten. Alle aktuellen Informationen und viele Antworten auf eure Fragen findet ihr aber schon auf dieser Seite.

Als Reisevermittler ist die Urlaubsguru GmbH nicht von der Insolvenz der FTI betroffen.

Ich habe einen Wertgutschein für FTI – bekomme ich das Geld erstattet?

Ihr habt einen Wertgutschein gekauft oder geschenkt bekommen und fragt euch nun „Was passiert mit gekauften Wertgutscheinen?“. Gutscheine sind grundsätzlich nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert. Im Insolvenzfall gibt es für Gutscheine daher keine Erstattung durch den DRSF.