Stornogebühren

Alles Wissenswerte über die anfallenden Kosten beim Reiserücktritt

Wer eine Reise bucht, muss immer damit rechnen, dass er die Reise aus irgendwelchen Gründen doch nicht antreten kann. In diesem Fall können Stornogebühren von Seiten des Reiseveranstalters anfallen. Die Höhe der Stornogebühren ist unterschiedlich und kann beim Buchenden ein großes Loch in die Kasse reißen. Wer sich mit Stornierungskosten nicht gut auskennt, bekommt hier alle wichtigen Informationen. Ich zeige euch, in welchen Fällen des Reiserücktritts die Gebühren anfallen und wann nicht. Ich erkläre euch alles, was die Höhe der Kosten betrifft und ob eine Reiserücktrittsversicherung zur Vermeidung von Stornogebühren sinnvoll ist. Informiert euch, damit ihr im Fall eines Reiserücktritts gut vorbereitet seid.

Was sind Stornogebühren?

Simpel gesagt sind Stornogebühren eine Entschädigung von euch an den Reiseveranstalter. Sie fallen an, wenn ihr von einer gebuchten Reise zurücktretet. Diese Gebühren dienen dazu, bereits entstandene Kosten des Veranstalters abzudecken. In der Regel sind die Gebühren ein festgelegter Prozentsatz des Reisepreises. Viele Veranstalter arbeiten mit einer Gebührenstaffelung. Oftmals steigen die Stornokosten je näher der Zeitpunkt der Abreise rückt. Die Stornogebühren können nicht willkürlich festgelegt werden, sondern die Veranstalter müssen ihre eingesparten Kosten durch euren Urlaubsausfall beachten. Mit eingesparten Kosten sind Ausgaben für Verpflegung, Unterbringung und andere Serviceleistungen gemeint. Die Gebühren, die der Veranstalter bei einer Stornierung veranschlagt und die ihr tragen müsst, müssen also angemessen sein.

Grundsätzlich habt ihr immer und zu jedem Zeitpunkt vor der Reise das Recht des Rücktritts. Damit kündigt ihr den Reisevertrag mit dem Veranstalter. Wichtig ist, dass ihr den Veranstalter über euren Rücktritt in Kenntnis setzt. Ihr könnt eine E-Mail schreiben oder den Veranstalter telefonisch kontaktieren. Zudem rate ich euch in jedem Fall auch einen Brief mit der Information über den Rücktritt aufzusetzen und ihn per Einschreiben abzusenden. Damit seid ihr auf der sicheren Seite.

Generell benötigt es für einen Reiserücktritt keine spezifischen Gründe. Doch macht es in Bezug auf die Stornogebühren einen erheblichen Unterschied, ob offizielle oder persönliche Gründe vorliegen. Sie bestimmen, ob ihr euren Reisepreis vollständig zurückbekommt oder ob Kosten für die Stornierung abgezogen werden. Nachfolgend findet ihr Gründe für Reiserücktritte, für die Stornokosten anfallen und für die keine anfallen.

Stornogebühren
Stornogebühren können eine teure Angelegenheit werden

Bei diesen Reiserücktritts-Gründen fallen Stornogebühren an

Wenn eine Umbuchung auf eine andere Person nicht möglich ist und euch nichts anderes übrig bleibt als der Reiserücktritt, müsst ihr euch auf Stornogebühren vorbereiten. Kosten für eine Stornierung fallen bei persönlichen Gründen für den Rücktritt an. Diese Gründe sind beispielsweise:

    • Krankheiten
    • Unfälle
    • Trennung vom Reisepartner
    • Todesfall in der Familie

Gründe für einen Reiserücktritt ohne Stornogebühren

Um den geleisteten Reisepreis ohne Verrechnung von Stornogebühren zurückerstattet zu bekommen, benötigt es offizielle Gründe. Zu diesen Gründen gehört beispielsweise die Reisewarnung. Herrschen kritische politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Verhältnisse, spricht die Behörde eine Reisewarnung an die Staatsbürger und Urlauber aus. Gleiches gilt für Katastrophen wie Epidemien, Erdbeben und Wirbelstürme. Dabei handelt es sich um die sogenannte höhere Gewalt und ihr solltet davon absehen, in das betroffene Land zu reisen. Herrscht eine der genannten Situationen, ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, euch den Reisepreis zu erstatten und darf keine Stornogebühren erheben. Für eine Teil-Reisewarnung gilt das nicht. Wurde beispielsweise für den Süden eines Landes eine Reisewarnung ausgesprochen, euer Urlaubsort liegt aber im Osten, könnt ihr keinen Reiserücktritt, bei dem keine Stornokosten anfallen, vornehmen.

Höhe der Stornogebühren

Die exakte Höhe der Stornogebühren hängt von vielen Faktoren ab und ist von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich. Ein wichtiger Faktor ist die Reiseart. Die Stornokosten für eine Pauschalreise nach Mallorca sollten niedriger sein als die für eine Karibikkreuzfahrt bei ein und demselben Veranstalter.

Des Weiteren hängt die Höhe der Gebühren vom Zeitpunkt des Rücktritts ab. Mit anderen Worten: Je näher die Reise rückt, desto höher steigen die Gebühren für den Rücktritt. Oder andersrum: Je eher ihr storniert, desto geringer sind die Gebühren. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Reiseveranstalter gibt es feste Staffelungen für die Gebühren. Als Beispiel für eine Gebühren-Staffelung dienen die Click und Mix Angebote für Pauschalreisen von Expedia. Die Staffelungen gestalten sich wie folgt:

    • Vier Monate bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% vom Reisepreis
    • 29 bis 22 Tage: 35% vom Reisepreis
    • 21 bis 15 Tage: 50% vom Reisepreis
    • 14 Tage bis einen Tag: 75% vom Reisepreis
    • bis vier Monate vor Reisebeginn ist pauschal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ fällig

An diesem Beispiel seht ihr: Es ist besser so weit es geht im Voraus zu stornieren. Storniert ihr zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zahlt ihr bei einigen Veranstaltern nur eine kleine Bearbeitungsgebühr und bekommt damit fast den gesamten Reisepreis zurück.

Wie die Staffelung und die Höhe der Stornogebühren in eurem Fall sind, könnt ihr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eures Reiseveranstalters nachlesen. Dort müssen sie drin stehen und zum Zeitpunkt der Buchung für jeden Buchenden ersichtlich sein.

Stornogebühren in Hotels

Mit den Stornogebühren in Hotels verhält es sich ähnlich wie mit denen einer Pauschalreise. Zum einen ist die Höhe der Gebühren abhängig von den gebuchten Leistungen und zum anderen vom Zeitpunkt der Stornierung. Storniert ihr rechtzeitig und das Zimmer kann anderweitig vermietet werden, entstehen für euch keine Kosten und ihr erhaltet den Buchungspreis zurück.

Viele Hotelbetreiber legen eine Staffelung für die Höhe der Stornogbeühren in ihren AGB fest. Dort ist eine Frist gesetzt, bis zu welchem Zeitpunkt ihr kostenlos stornieren könnt. Je näher die Stornierung am Zeitpunkt des gebuchten Aufenthaltes liegt, desto höher können die Gebühren sein.

Ein Gast, der Vollpension gebucht hat, muss prozentual geringere Stornogebühren zahlen als ein Gast, der nur eine Übernachtung buchte, weil dem Hotel ein größerer Mehraufwand wegfällt. Die Vollpension ist teurer als die reine Übernachtungsleistung. Da das Hotel sie aber nicht mehr für den Gast aufwenden muss, fallen prozentual geringere Stornogebühren an.

Stornogebühren bei Flügen

Die Stornogebühr bei Flügen hängt von der Ticketart beziehungsweise vom gebuchten Tarif ab. Die Tickets eines höheren Tarifs sind zwar teurer, bieten euch allerdings Extraleistungen wie die kostenlose Stornierung. Müsst ihr also vom gebuchten Flug zurücktreten, erhaltet ihr den Flugpreis ohne Verrechnung mit Stornogebühren zurück. Schaut euch die einzelnen Tarife der Fluggesellschaften an, bei der ihr Flugtickets buchen wollt, um sicher zu gehen, bei welchem Tarif Stornokosten anfallen.

Wichtig zu wissen ist, dass die Stornogebühren nicht 100% des Ticketpreises betragen können. Tretet ihr von einem Flug zurück, müsst ihr in aller Regel die Steuern und Gebühren zurückerhalten. Diese fallen nämlich erst beim Flug an und da sie für euch nicht anfallen, da ihr den Flug storniert habt, kann die Airline diese nicht einbehalten. In diesem Fall müsst ihr auf euer Recht beharren und die Rückerstattung dieser Kosten einfordern.

Tipp für die Flugstornierung:

Macht es auf jeden Fall schriftlich und per Einschreiben. Verlangt eine Bestätigung. Nur so habt ihr den Nachweis über den Rücktritt in der Hand. Habt ihr einen Tarif gebucht, in dem die Stornierung nicht kostenlos ist: Versucht so früh wie möglich zu stornieren!

Hilft eine Reiserücktrittsversicherung?

Um die Sornogebühren im Falle eines Reiserücktritts zu vermeiden, kann eine Reiserücktrittsversicherung hilfreich sein. Viele Reiseversicherungen greifen in genau diesen Fällen, in denen sonst Stornokosten auftreten würden. Das ist beispielsweise bei Krankheit, Schwangerschaft, plötzlicher Arbeitslosigkeit, gestrichenem Urlaub oder Tod eines Familienmitglieds der Fall. Bevor ihr aber blindlinks eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, solltet ihr euch genauestens die AGB anschauen. Dort ist festgehalten, in welchen Fällen die entsprechende Versicherung tatsächlich in Kraft tritt. Des Weiteren solltet ihr darauf achten, ob es sich um einen Teilschutz oder Vollschutz handelt und ob ihr eine Selbstbeteiligung im Fall einer Reisestornierung zahlen müsst.

Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die ihr gleichzeitig mit Buchung einer Reise abschließen könnt. Eine andere Möglichkeit sind Kreditkarten von verschiedenen Banken, die eine Reiseversicherung beinhalten.