Was tun bei einer Flugannullierung? Wann steht mir eine Entschädigung zu? Diese und mehrere Fragen beantworten wir euch hier in diesem Artikel.

Flughafenchaos in Europa

Nach zwei Jahren in der Pandemie und dutzenden unerfüllten Bucketlist-Wünschen ist das Reisen fast so wie früher. Doch gerade stehen Urlauber:innen vor einer neuen Herausforderung: Das Personal an vielen internationalen Flughäfen ist zu knapp und auch diverse Airlines haben mit Mitarbeitermangel zu kämpfen.

Die Folge: Mehrere Hundert Flüge müssen gestrichen werden. Solltet ihr von der aktuellen Situation betroffen sein, passt jetzt genauer auf. Wir beantworten euch die wichtigsten Fragen und helfen euch dabei, eure Traumreise wie geplant anzutreten.

Inhaltsverzeichnis

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FAQ zum Thema Flugannullierung

Was heißt: „Der Flug ist annulliert“?

Von einer Flugannullierung spricht man, wenn der Flug nicht wie geplant bzw. gar nicht durchgeführt wird, beispielsweise, wenn er gänzlich abgesagt wird.

Welche Flüge wurden gestrichen?

Unter anderem von der aktuellen Situation betroffen sind die beliebten Airlines Eurowings und Lufthansa. Neben Lufthansa und Eurowings sind zum Teil auch andere Fluggesellschaften betroffen wie z.B. Swiss und KLM. Andere Airlines versuchen das Problem zu vermeiden, indem sie ihr Angebot vorsichtshalber reduzieren.

Dritte haben ein ganz anderes Problem: Das eingesetzte Personal streikt. Das Kabinenpersonal der Airlines Ryanair, Lauda Air und Easyjet ist überlastet. Die Folge ist die Annullierung zahlreicher Flugstrecken insbesondere zwischen Spanien und Deutschland. Am meisten betroffen sind Flüge ab und nach Palma de Mallorca.

Warum werden aktuell Flüge gestrichen?

Warum ein Flug gestrichen wird, kann viele Gründe haben, möglich ist das z.B. wegen Überbuchungen. Aktuell kommt es einerseits aufgrund von fehlendem Personal zu Engpässen, andererseits auch wegen der steigenden Reiselust nach der Pandemie. Insbesondere am Boden fehlen den Flughafenbetreibern Personal – etwa bei der Sicherheitskontrolle, dem Check-in sowie bei der Abwicklung der Gepäckstücke.

Welche Flughäfen sind am meisten vom Personalmangel betroffen? 

Am meisten bekommen es Urlauber:innen, die ab folgenden Flughäfen abreisen, zu spüren.

  • London-Heathrow Airport (LHR)
  • Amsterdam-Schiphol Airport (AMS)
  • Brussels Airport (BRU)
  • Düsseldorf Airport (DUS)
  • Frankfurt Airport (FRA)
  • München Airport (MUC)
  • Köln/Bonn Airport (CGN)
  • Hannover Airport (HAJ)

Die guten Nachrichten: Die Lage in Österreich ist entspannt. Salzburg Airport meldete zwar mehrere Flugausfälle, dafür hat der Flughafen Wien alles unter Kontrolle und sei eigenen Angaben zufolge weiterhin gut ausgerüstet.

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Bin ich von den Flugannullierungen betroffen?

Ob ihr betroffen seid, könnt ihr auf drei unterschiedlichen Wegen erfahren:

  1. Ihr solltet eine E-Mail von eurer Airline bzw. eurem Reiseveranstalter bekommen haben.
  2. Solltet ihr keine E-Mail bekommen und dennoch Sorge haben, dann schaut auf der Website eurer Airline vorbei. Im Optimalfall habt ihr ein Kundenkonto, in dem ihr euch eure Flüge genauer anschauen könnt.
  3. Habt ihr kein Kundekonto bei der Airline, mit der ihr fliegt, dann sucht am besten auf der Website des Anbieters nach eurem Flug. Hierzu benötigt ihr entweder die Flugnummer oder die Buchungsnummer sowie eure Namen.

Wo kann ich nachsehen, ob mein Flug storniert oder verspätet ist? 

Für euch haben wir eine kleine Liste der meistverkehrenden Fluggesellschaften im Sommer erstellt und ihre Flugstatus-Seiten verlinkt. Klickt eure Airline an und seht den genaueren Zeitplan eures Fluges.

Ihr seid von den Flugstornierungen betroffen. Was nun?

  • Euer Flugtermin liegt mehr als 14 Tage in der Zukunft: Bestenfalls habt ihr früh genug eine Benachrichtigung erhalten. So habt ihr direkt die Möglichkeit, euch den Ticketpreis erstatten zu lassen.
  • Euer Reisedatum liegt weniger bzw. maximal 14 Tage in der Zukunft: In diesem Fall ist es etwas komplizierter, doch kein Grund zur Sorge. Entweder kümmert sich die Airline um einen Ersatzflug oder das erledigt ihr selbst, indem ihr den Ticketpreis für euren Alternativflug vorstreckt und später das Geld bei der Airline zurückfordert.

Die gute Nachricht ist, solltet ihr eine Pauschalreise gebucht haben, dann könnt ihr ruhig aufatmen. In eurem Fall ist der Veranstalter für eure An- und Abreise verantwortlich. Außerdem könnt ihr zusätzlich eine Minderung des Reisepreises verlangen.

Welche Rechte bei Flugannullierung?

Laut der europäischen Fluggastrechte-Verordnung habt ihr Anspruch auf Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung, wenn euer Flug eine Verspätung von mehreren Stunden hat, ausfällt oder ihr aufgrund einer Überbuchung nicht von der Airline befördert werdet. Diese Fluggastrechte gelten, wenn innerhalb der EU fliegt oder wenn eure Flüge von Fluggesellschaften durchgeführt werden, die ihren Unternehmenssitz in der EU, der Schweiz, in Island oder Norwegen haben.

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Bekomme ich eine Entschädigung?

Gute Nachrichten: Ja, ihr könnt eine Entschädigung bekommen. Etwa für die Umplanung, Wartezeit und die damit verbunden Unannehmlichkeiten, sofern ihr eine bestätigte Buchung habt. Dies hängt allerdings von der Länge der Flugstrecke ab. Die Entschädigung fordert ihr direkt bei der Airline an.

  • Kurzstrecke (kürzer oder gleich 1.500 km): Eine Entschädigung von 250€
  • Mittelstrecke (kürzer oder gleich 3.500 km innerhalb der EU): Eine Entschädigung von 400€
  • Mittelstrecke (kürzer oder gleich 3.500 km nicht innerhalb der EU): Eine Entschädigung von 400€
  • Langstrecke (länger als 3.500 km außerhalb der EU): Eine Entschädigung von 600€

Außerdem ist der Zeitpunkt der Benachrichtigung über eine Annullierung eures Fluges entscheidend. Wurdet ihr 7 bis 14 Tage vor dem Abflug benachrichtigt, dann habt ihr einen Ansprach auf Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung. Wurdet ihr früher als 14 Tage vor Reiseantritt informiert, dann habt ihr keinen Anspruch auf Entschädigung. So oder so solltet ihr einen Alternativflug geboten bekommen.

  • Zeitpunkt der Benachrichtigung 7 bis 14 Tage
    • Alternativer Abflug: max. 2 Stunden früher
    • Alternative Ankunft: max. 4 Stunden später
  • Zeitpunkt der Benachrichtigung weniger als 7 Tage
    • Alternativer Abflug: max. 1 Stunde früher
    • Alternative Ankunft: max. 2 Stunden später

Weitere Informationen zum Thema Gastrechte und Entschädigung findet ihr im Reisemagazin.

Hilft mir meine Reiseversicherung?

Die Antwort lautet grundsätzlich Ja. Allerdings hilft euch eure Reiseversicherung nicht dabei, etwa schneller einen Ersatzflug zu finden. Vielmehr geht es darum, dass ihr einen Kostenvorteil bei eventuellen, reiserechtlichen Ansprüchen habt.

Ihr denkt über eine Reiserücktrittsversicherung nach? Informiert euch in unserem Reisemagazin, welche Vorteile ihr damit genießt. Ebenfalls wichtig ist eine Auslandskrankenversicherung, denn zu unangenehmen Situationen kannst es leider auch während eurer Reise kommen. Seid ausreichend geschützt und reist sorgenfrei in den Urlaub.

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Tipps für einen möglichst reibungslosen Aufenthalt am Flughafen

Auch wenn der eigene Flug nicht ausfällt, solltet ihr euch auf mögliche Verspätungen, wie etwa bei der Sicherheitskontrolle oder der Gepäckausgabe einstellen. Hier haben wir ein paar Tipps für euch zusammengefasst, die euren Aufenthalt am Flughafen möglichst reibungslos gestalten. Außerdem lohnt es sich in unserem Reisemagazin-Artikel für eine schnelle Sicherheitskontrolle vorbeizuschauen.

  • Seid rechtzeitig vor Ort: Flughafenbetreiber empfehlen aktuell mindestens 3 Stunden früher am Flughafen zu sein.
  • Nutzt den Online-Check-in: So spart ihr euch das Anstehen und die aktuell beinah kilometerlangen Warteschlangen am Check-in-Schalter.
  • Kostenloser Vorabend-Check-in: Informiert euch bei eurer Airline, ob sie einen Vorabend-Check-in anbietet. Unter anderem Condor und Eurowings boten den Service über Pfingsten an.
  • Gebt eure Koffer frühzeitig ab oder sogar am Vorabend am dafür geeigneten Gepäck-Schalter – im Fall, dass ihr bereits online eingecheckt seid.
  • Reduziert euer Handgepäck auf das Nötigste und seid durch effizientes Packen gut vorbereitet. So spart ihr Zeit bei der Sicherheitskontrolle.

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