Pauschalreisen ab September / Oktober 2025

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Beliebte Pauschalreiseziele ab September / Oktober 2025

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Vorteile einer Pauschalreise

Sicherheit

Preisvorteil

Einfache Buchung

Komfort

Insolvenzversicherung

Beliebte Ziele für eure Pauschalreise von A-Z

Wisst ihr schon, wo genau ihr eure Pauschalreise verbringen wollt? Habt ihr eine Region, einen Ort oder eine Stadt im Blick, aber noch nicht das passende Angebot gefunden? Oder braucht ihr einfach weitere Inspiration? Hier werdet ihr mit Sicherheit fündig!

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Pauschalreisen

Wann ist die beste Zeit, um eine Pauschalreise zu buchen?

Die beste Zeit, um eine Pauschalreise zu buchen, hängt von der Saison ab. Frühbucherreisen für den Sommer sind oft von November bis Februar am günstigsten, während Last Minute Angebote kurz vor Abreise günstig sind, da die Veranstalter versuchen, ihre Restplätze aufzufüllen.

Pauschalreise oder individuell buchen – was lohnt sich mehr?

Eine Pauschalreise lohnt sich für alle, die eine sorglose Planung, garantierte Transfers und rechtliche Absicherung möchten. Individuelle Buchungen bieten mehr Flexibilität, sind aber oft zeitaufwendiger in der Organisation.

Können auch individuell zusammengestellte Reisen als Pauschalreise gelten?

Ja, wenn mindestens zwei Reiseleistungen (z. B. Flug und Hotel) bei einem Anbieter gebucht werden, gilt dies laut EU-Reiserecht als Pauschalreise mit entsprechendem Insolvenzschutz und Reiserücktrittsrechten.

Das ist dann der Fall, wenn ihr mindestens zwei Leistungen bei demselben Reiseanbieter als Paket zusammen bucht. In diesem Fall greift der Schutz des Pauschalreisegesetzes (PRG), sowohl wenn ihr die Reise online als auch offline bucht. Auch verbundene Reiseleistungen, bei denen der Reisende beispielsweise verschiedene Reisedienstleistungen bei einem einzigen Anbieter erwirbt, diese jedoch in getrennten Verfahren bucht oder nach der Buchung einer Reisedienstleistung auf einer Website für die Buchung einer weiteren Dienstleistung auf eine andere Website verwiesen wird, können laut der EU Richtlinien für Pauschalreisen als Pauschalreisen gewertet werden, wenn die zweite Buchung innerhalb von 24 Stunden erfolgt.

Ist bei einer Pauschalreise der Transfer vom Flughafen zum Hotel inklusive?

Oft ja. Viele Pauschalreisen beinhalten den Flughafentransfer, was in der Reisebeschreibung als „inklusive Transfer“ gekennzeichnet ist. Andernfalls kann dieser optional dazugebucht werden.

Ist ein Zug-zum-Flug-/Rail&Fly-Ticket bei Last Minute- und Pauschalreisen inklusive?

Nicht unbedingt. Ein Zug-zum-Flug-Ticket (englisch Rail&Fly-Ticket) ist bei ausgewählten Pauschalreisen inklusive, bei denen das in der Reisebeschreibung aufgeführt ist. Das Zug-zum-Flug-Ticket ermöglicht euch pro Person eine Hin- und Rückreise (2. Klasse) mit der Deutschen Bahn zu eurem Abflughafen und bei der Rückreise vom Abflughafen wieder nach Hause.

Wer haftet bei Pauschalreisen?

Bei Pauschalreise Angeboten haftet der Reiseveranstalter der Pauschalreise. Der Kunde oder die Kundin ist durch den Sicherungsschein sowohl vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters rechtlich geschützt als auch wenn eine Fluglinie oder ein Hotel, die in der gebuchten Pauschalreise inkludiert waren, wegfallen. In so einem Fall muss der Reiseveranstalter eine Umbuchung für euch vornehmen oder eine gleichwertige Unterkunft zur Verfügung stellen.

Welche Rechte haben Pauschalreisende bei Flugzeitenänderungen?

Das Reiserecht räumt Pauschalurlaubern bei einer Änderung der Flugzeit verschiedene Ansprüche ein. So könnt ihr bei einer erheblichen Flugzeitenänderung, die unzumutbar ist, von der Pauschalreise zurücktreten und euer Geld zurückverlangen. Lest den nächsten Punkt für weitere Informationen zu euren Ansprüchen.

Muss ich es hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter wesentliche Teile meines Pakets ändert?

Nein. Kleinere Änderungen wie unwesentliche Flugzeitenänderungen müsst ihr hinnehmen, aber bei großen Änderungen könnt ihr im Allgemeinen kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

Habt ihr eine Pauschalreise gebucht, geht ihr mit der Buchung einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter ein. Gegen die Zahlung des Reisepreises gewährleistet euch der Reiseveranstalter die Durchführung der gebuchten Reise zu den vereinbarten Bedingungen. Kommt es zu Abweichungen oder möglichen Reisemängeln, könnt ihr gemäß §651 BGB Ansprüche gegen den Reiseveranstalter erheben. Mit dem Vertrag versichert euch der Reiseveranstalter die ordnungsgemäße Durchführung aller in eurem Pauschalpaket enthaltenen Reiseleistungen. Kann eine Reiseleistung nicht wie vereinbart durchgeführt werden, muss der Reiseveranstalter das Problem ohne Mehrkosten für euch beheben. Kann er aus irgendwelchen Gründen keine Abhilfe schaffen oder lehnt ihr das Angebot aus stichhaltigen Gründen ab, so muss der Reiseveranstalter eine Rückbeförderung an den Ort der Abreise anbieten, sofern ihr eine Beförderungsleistung im Pauschalpaket wie eine Flugreiseleistung integriert hattet. Ist der Beförderungsdienst qualitativ nicht gleichwertig, habt ihr gegebenenfalls Anspruch auf Entschädigung, wenn das Problem nicht vor Ort geklärt werden kann.

Es kann vorkommen, dass sich der Preis einer Pauschalreise im Nachhinein ändert, wenn das explizit im Kaufvertrag festgeschrieben ist, dass es zu einer Preisänderung kommen kann. Zu einer Preiserhöhung kann es kommen, wenn bestimmte Kosten wie die Treibstoffpreise, Gebühren am Flughafen oder Touristenabgaben steigen oder sich der Wechselkurs im jeweiligen Land ändert. Sollte das der Fall sein, ist der Reiseveranstalter angehalten, euch das spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise mitzuteilen. Sollte der Preis 8% des Gesamtpreises der Pauschalreise übersteigen, habt ihr das Recht, ohne Gebühr zu zahlen vom Vertrag zurückzutreten. Beendet der Reiseveranstalter den Vertrag von sich aus, habt ihr unter normalen Umständen Anspruch auf eine Kostenerstattung und gegebenenfalls auf eine Entschädigung. Annulliert der Reiseveranstalter einen Vertrag aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie einer Naturkatastrophe oder Sicherheitsproblemen am Urlaubsort, die die Pauschalreise beeinträchtigen könnten, habt ihr Anspruch auf die volle Erstattung aller getätigten Zahlungen, jedoch auf keine zusätzliche Entschädigung. Im Übrigen habt ihr ebenso wie der Reiseveranstalter das Recht von einer Reise zurückzutreten, wenn außergewöhnliche Umstände wie eine Naturkatastrophe vorliegen. In diesem Fall steht euch auch die volle Erstattung aller getätigter Zahlungen zu, aber keine zusätzliche Entschädigung.

Für weitere Informationen zu euren Rechten bei der Buchung einer Pauschalreise lest euch am besten die EU-Richtlinien über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen durch.